Privatärztliche Facharztpraxis für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Holger Claaßen
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Chirotherapie
Herzlich Willkommen!
Zum 01.04.2023 wurde die kassenärztliche Tätigkeit - nach fast 35 Jahren - ohne die Möglichkeit der Praxisweitergabe, mit Beginn des Rentenalters beendet.
Um dennoch weiterhin ein Versorgungsangebot anzubieten, findet seither die Behandlung und HNO-fachärztliche Versorgung ohne Leistungseinschränkung privatärztlich statt.
Alle Patienten - Privat- wie Kassenpatienten - werden wie gewohnt versorgt.
(siehe dazu: Wichtige Information:)
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Praxisinformation:
Wir machen ein paar Tage Urlaub!
Am 01.09.2025 sind wir wieder für Sie da.
ONLINE-Terminvereinbarungen können jederzeit erfolgen.
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Öffnungszeiten
Privat und Selbstzahler
Montag
09:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 14:00 Uhr
weitere Zeiten nach Vereinbarung
an Feiertagen keine Sprechstunden
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online-Terminvergabe
Neben der Terminvergabe per
Telefon bieten wir hier die
Terminvergabe online :
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Adresse & Kontakt
Anschrift:
HNO-Praxis Claaßen
Jann-Berghaus-Straße 1a
26603 Aurich
Tel.: 04941 95500
Fax: 04941 95508
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Wichtige Informationen:
Die Behandlung und Versorgung aller Patienten (Kassen- oder Privatpatienten) erfolgt seit dem 1. April 2023 ausschließlich privatärztlich.
Es bestehen keine Verträge mit Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
Alle GKV-Kassenpatienten können sich selbstverständlich als Selbstzahler/innen behandeln lassen und erhalten nach der Behandlung eine sofort fällige Rechnung. Die Abrechnung erfolgt transparent nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
PBeaKK-Patienten werden ebenfalls zum Normalsatz nach GOÄ (2,3-fach) behandelt und erhalten wie alle Privatpatienten eine Privatrechnung i.d.R. zum Abschluss der Behandlung am Monatsende. Bestehende Unterversicherungen könnten ggf. durch Abschluss einer geeigneten Restkostenversicherung vermieden werden.
Wir informieren Sie über die zu erwartenden Kosten gerne vorab, auch telefonisch. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel leider nicht die Behandlungskosten.
Da mit den gesetzlichen Krankenkassen keine Verträge bestehen, können für Kassenpatienten keine Krankenkassenformulare (Kassenrezepte, Kassenüberweisungen, Kassenverordnungen u. dgl.) zu Lasten der Kassen ausgestellt werden.
Für Privat versicherte Patienten hat sich nichts geändert, ihnen werden, wie bisher, die Behandlungskosten in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen entsprechend der aktuell gültigen
Gebührenordnung für Ärzte komplett erstattet.
Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder online über diese Website. Wir bieten kurze Wartezeiten und eine entspannte und ruhige Praxisatmosphäre ohne Zeitdruck.